AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Geltungsbereich

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen von Dipl.-Ing. Volker Heil – EDV-Schulungen – (nachfolgend: EDV-Schulungen Heil) mit Kunden. Kunden von EDV-Schu-lungen Heil sind Verbraucher und Unternehmen, die mit EDV-Schulungen Heil einen Seminarvertrag abschließen.

1.2.

Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

1.3.

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2.

Seminare

2.1.

EDV-Schulungen Heil veranstaltet Seminare bei denen Inhalte, Dauer und Termine vorab festlegt und im Rahmen eines Seminarprogramms bekanntgegeben werden (öffentliche Seminare). Ferner veranstaltet EDV-Schulungen Heil Seminare, bei denen die Seminarinhalte, Dauer und Termine auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden (individuelle Seminare).

2.2.

Die Seminare werden von einem Trainer von EDV-Schulungen Heil abgehalten (Dozenten). EDV-Schulungen Heil behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen Ersatzdozenten einzusetzen.

3.

Zustandekommen des Seminarvertrages Seminaranfragen von Kunden sind unverbindlich. Nach der Anfrage unterbreitet EDV-Schulungen Heil dem Kunden ein schriftliches Angebot zum Abschluss eines Seminarvertrages. Der Seminarvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Seminarangebot annimmt.

4.

Seminargebühr

4.1.

Bei individuellen Seminaren ist die Seminargebühr innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

4.2.

Bei öffentlichen Seminaren ist die Seminargebühr innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Liegen zwischen dem Erhalt der Rechnung und dem ersten Seminartag weniger als 7 Kalen-dertage, ist die Seminargebühr am ersten Seminartag vor Beginn des Seminars in Bar oder per EC-Karte zu begleichen.

4.3.

Ist der Kunde Inhaber eines Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit hat er den Bildungsgutschein an EDV-Schulungen Heil vor Beginn des ersten Seminartages zu übergeben. Liegt der Bildungsgutschein EDV-Schulungen Heil nicht bis dahin vor, hat der Kunde die Seminargebühr in Bar oder per EC-Karte am ersten Seminartag vor Beginn des Seminars zu begleichen.

5.

Kündigung

5.1.

Der Seminarvertrag kann von beiden Seiten ordentlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wenn zwischen der Kündigung und dem ersten Seminartag ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt. Eine etwaige bereits gezahlte Seminargebühr zahlt EDV-Schulungen Heil an den Kunden zurück.

5.2

. Der Seminarvertrag kann von beiden Seiten außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde, über einen wesentlichen Teil des Seminarzeitraums bzw. über den gesamten Seminarzeitraum erkrankt. Die Erkrankung ist EDV-Schulungen Heil mittels eines ärztli-chen Attests nachzuweisen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Dozent erkrankt und kein Ersatzdozent verfügbar ist. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird eine etwaige bereits ge-zahlte Seminargebühr von EDV-Schulungen Heil an den Kunden zurückgezahlt.

5.3.

Kündigt der Kunde den Seminarvertrag und liegt kein Fall von Ziffer 5.1 oder 5.2 vor, ist die Seminargebühr wie folgt zu entrichten:
– 10 % der Seminargebühr (netto) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn zwischen der Absage und dem ersten Seminartermin ein Zeitraum von mindestens 14 Kalendertagen liegt;
– 50 % der Seminargebühr (netto) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn zwischen der Absage und dem ersten Seminartermin ein Zeitraum von mindestens 7 Kalendertagen liegt;
– 80 % der Seminargebühr (netto) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn zwischen der Absage und dem ersten Seminartermin ein Zeitraum von mindestens 3 Kalendertagen liegt;
– 100 % der Seminargebühr (netto) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn zwischen der Absage und dem ersten Seminartermin ein Zeitraum von weniger als 3 Kalendertagen liegt.

5.4.

Die Pauschalen nach Ziffer 5.3 gelten nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der durch die Kündigung verur-sachte Schaden von EDV-Schulungen Heil geringer ist als die einschlägige Pauschale. In diesem Fall hat der Kunde abweichend von Ziffer 5.3 den nachgewiesenen Schaden zu ersetzen.

5.5.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim Kündigungsemp-fänger.

5.6.

Die vorstehenden Ziffern 5.1 bis 5.5 gelten entsprechend für den Fall, dass ein Unternehmen einen Seminarvertrag für mehrere Mitarbeiter abgeschlossen hat und einer oder mehrere der angemeldeten Mitarbeiter nicht an dem Seminar teilnehmen. Die Pauschalen gemäß Ziffer 5.3 errechnen sich in diesem Fall auf Grundlage der auf den Mitarbeiter anteilig entfallenden Seminargebühr.

6.

Teilnahmebescheinigung Nach vollständiger Teilnahme an einem öffentlichen Seminar erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, in der Inhalt und Dauer des Seminars angegeben werden.

7.

Urheberrecht

7.1.

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von EDV-Schulungen Heil reproduziert, in Speichermedien aufgenommen oder in sonstiger Form verbreitet werden.

7.2.

Ein Ton- oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne Einwilligung von EDV-Schulungen Heil nicht gestattet.

8.

Haftung

8.1.

Auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet EDV-Schulungen Heil nur a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) bei einfacher Fahrlässigkeit:
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit;
– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (=Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung von EDV-Schulungen Heil jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt.

8.2.

Die Einschränkungen nach Ziffer 8.1 gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von EDV-Schulungen Volker Heil.

9.

Gerichtsstand für Unternehmen Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder eine juristische Person des öffent-lichen Rechts, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Fulda.